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Planum3Plus GmbH
[Gültig ab: 01.03.2025]
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Planum3Plus GmbH (nachfolgend: „Auftragnehmer“ oder „Planum3Plus GmbH“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich andere individuelle Vereinbarungen getroffen wurden.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn Planum3Plus GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1. Die Planum3Plus GmbH erbringt folgende Leistungen – einzeln oder in Kombination:
2.2. Leistungen, die gemäß den maßgeblichen Architekten- und/oder Baukammergesetzen einer Zulassung bedürfen, werden ausschließlich nach der jeweiligen Zulassung durch die zuständige Architektenkammer erbracht.
2.3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag, Angebot, Leistungsverzeichnis oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen.
3.1. Angebote der Planum3Plus GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Planum3Plus GmbH oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
3.3. Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2. Verzögerungen oder Mehraufwände infolge unvollständiger, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers können zu einer Anpassung des Zeitplans und/oder der Vergütung führen.
5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Vertrag und, soweit anwendbar, nach der jeweils gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) oder entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
5.2. Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu leisten, sofern keine abweichenden Zahlungsfristen schriftlich vereinbart wurden.
5.3. Bei Zahlungsverzug ist die Planum3Plus GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen; die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
6.1. Liefer- und Leistungsfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich.
6.2. Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder infolge von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers berechtigen Planum3Plus GmbH, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.
7.1. Planum3Plus GmbH haftet nur für nachweislich durch eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstandene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Planum3Plus GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
7.2. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
7.3. Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
8.1. Pläne, Gutachten, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum der Planum3Plus GmbH.
8.2. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrages angefertigten Unterlagen.
8.3. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
9.1 Kundenschutz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Projektlaufzeit sowie für 12 Monate nach Abschluss, keine eigenen Projekte direkt mit vom Auftragnehmer vermittelten oder eingebundenen Planern, Beratern oder sonstigen Projektpartnern durchzuführen, ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmer.
9.2 Lieferantenschutz
Alle durch den Auftragnehmer eingesetzten Lieferanten, Hersteller oder Beschaffungspartner dürfen durch den Auftraggeber weder direkt noch über Dritte kontaktiert oder beauftragt werden – auch nicht nach Projektabschluss.
9.3 Schutz vor Direktbeauftragung von Partnerunternehmen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Projekts sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Projektabschluss, keine direkten Aufträge an Handwerksbetriebe, Fachplaner oder sonstige Partner zu vergeben, die durch den Auftragnehmer beauftragt oder in das Projekt eingebunden wurden.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000 € pro Einzelfall. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Planum3Plus GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Planum3Plus GmbH
Friedrichstraße 79
DE-10117 Berlin
Büro : +49 30 2332 182 82
Mail : info@planum3.plus
Web : www.planum3.plus